Die HOAI soll abgeschafft werden

Europarecht für die Architektur?

Katinka Corts
22. September 2015
Bild: competitionline/Gert Albrecht

Diese festgesetzten Mindest- und/oder Höchstpreise stören die EU, die sie als diskriminierend und unverhältnismäßig sieht. Denn laut Artikel 15 der Dienstleistungsrichtlinie sind alle Mitgliedstaaten der EU dazu verpflichtet, sich für die uneingeschränkte europaweite Dienstleistungstätigkeit einzusetzen. Die EU-Kommission fordert nun die deutsche Bundesregierung auf, die Bundesrechtsverordnung zur HOAI aufzuheben. Im «Schnelldurchgang» wird das aber nicht passieren, äußert sich Thomas Maibaum, ehemaliger Justiziar der Bundesarchitektenkammer, gegenüber Nicolai Blank, Chefredakteur des Magazins competition, in einem Hintergrundbericht. Denkbar wäre, dass die HOAI «besonders europarechtskonform» überarbeitet wird. Für genauso möglich hält er es, dass das Thema bis zum Europäischen Gerichtshof oder bis zur nächsten Legislaturperiode ausgesessen werde. Elzbieta Bienkowska, EU-Kommissarin für den Binnenmarkt, hält verbindliche Mindestpreise zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht für nötig und wird weiterhin auf deren Abschaffung drängen. Auch wenn noch keine letzten Worte gesprochen sind – wer mehr dazu erfahren will, findet z.B. weitere Interviews und Standpunkte in der aktuellen Ausgabe von competition – das Cover ziert ein schwimmender HOAI-Schriftzug, der von einer EU-beflaggten Stahlkugel in die Tiefen gezogen wird. 

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