22. September 2015
Bild: competitionline/Gert Albrecht
Die erste Fassung der deutschen Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen HOAI trat zu Beginn des Jahres 1977 in Kraft, seitdem gab es regelmäßig Neufassungen. Die HOAI regelt «die Vergütung von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen der Architektur, der Stadtplanung und des Bauwesens erbringen».
Diese festgesetzten Mindest- und/oder Höchstpreise stören die EU, die sie als diskriminierend und unverhältnismäßig sieht. Denn laut Artikel 15 der Dienstleistungsrichtlinie sind alle Mitgliedstaaten der EU dazu verpflichtet, sich für die uneingeschränkte europaweite Dienstleistungstätigkeit einzusetzen. Die EU-Kommission fordert nun die deutsche Bundesregierung auf, die Bundesrechtsverordnung zur HOAI aufzuheben. Im «Schnelldurchgang» wird das aber nicht passieren, äußert sich Thomas Maibaum, ehemaliger Justiziar der Bundesarchitektenkammer, gegenüber Nicolai Blank, Chefredakteur des Magazins competition, in einem Hintergrundbericht. Denkbar wäre, dass die HOAI «besonders europarechtskonform» überarbeitet wird. Für genauso möglich hält er es, dass das Thema bis zum Europäischen Gerichtshof oder bis zur nächsten Legislaturperiode ausgesessen werde. Elzbieta Bienkowska, EU-Kommissarin für den Binnenmarkt, hält verbindliche Mindestpreise zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht für nötig und wird weiterhin auf deren Abschaffung drängen. Auch wenn noch keine letzten Worte gesprochen sind – wer mehr dazu erfahren will, findet z.B. weitere Interviews und Standpunkte in der aktuellen Ausgabe von competition – das Cover ziert ein schwimmender HOAI-Schriftzug, der von einer EU-beflaggten Stahlkugel in die Tiefen gezogen wird.
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