Holzbaustrategie und Klimaschutzgesetz

Katinka Corts
31. Januar 2024
Statt Stein, Stahl und Beton soll im Hamburger Bauwesen mehr Holz Einzug halten (Foto: Mali Maeder)

In der Stadt Hamburg wird intensiv an Strategiebausteinen gearbeitet, mit denen Graue Energie auch im Bauwesen reduzierbar ist. Dabei geht es um die Wahl klimafreundlicher Baustoffe genauso wie um deren Dauerhaftigkeit. Gebäude lange zu nutzen, sie von Beginn an auch umnutzbar zu gestalten und damit ihren Abriss zu vermeiden, sind ebenso wichtige Beiträge wie die Kreislauffähigkeit der Baustoffe selbst und deren kaskadenartige Nutzung. 

»Der Erhalt der stofflichen Recyclingfähigkeit ist ein sinnvolles Ziel bei allen Produkten und Baustoffen, die wir nutzen«, so Stefan Diederichs, der in der Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) tätig ist. Die Holzbauförderung ermöglicht es, künftig und je nach Bedarf auch weitere Anforderungen zu formulieren. Antragsteller müssen so obligatorisch eine Qualitätssicherung durchlaufen, bei der die Eignung der Entwürfe auf Holzbaukonstruktionen überprüft wird. »Ziel ist es, möglichst resiliente, dauerhafte und wartungsarme Holzgebäude zu errichten. Diese Qualitätssicherung greift also z.T. in die Entwurfsplanung ein und kann damit auch Aspekte einbringen, welche die Möglichkeit einer stoffliche Nachnutzung der verbauten Holzprodukte verbessert.«

Die Stadt möchte den Holzbau zudem mit dem Ausbau von Netzwerken und mehreren internen Maßnahmen stärken. So bietet die Geschäftsstelle Qualitätssicherung Holzbau Weiterbildungen an, die Auslobung des Holzbaupreises Schleswig-Holstein wird unterstützt und der Einsatz von Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung zur Bedingung. Laut Holzbaustrategie stellt der Senat sicher, dass nur Holz aus nachhaltigen Quellen verwendet wird und er setzt sich für den Erhalt der stofflichen Recyclingfähigkeit ein. Also auch der Weg weg von Holzverbundwerkstoffen, die kaum – oder wenn, dann nur unter großem Aufwand – recycelt werden können? »Wir werden die bestehende Qualitätssicherung hierfür anpassen, weil wir der Meinung sind, dass eine stoffliche Recyclingfähigkeit im Rahmen der Entwurfsplanung bereits berücksichtigt werden kann und auch sollte«, sagt Diederichs dazu. Bislang ist aber kein Ausschlusskriterium hinsichtlich der Förderung vorgesehen, sollte es sich um Holzverbundwerkstoffe handeln. »Aus Sicht des Klimaschutzes wäre ein sortenrein trennbarer und in allen Einzelteilen wiederverwendbarer Holzbau natürlich begrüßenswert«, erklärt Stefan Diederichs. »Im Vergleich zum heutigen Durchnitts-Neubau ist aber auch ein Holzbau, der teilweise Holzverbundwerkstoffe einsetzt, eine klimaschonende Variante.« Deutlich wird also, dass die Öffentliche Hand eine Vorbildfunktion unter den Auftraggebern einnehmen und die vermehrte Verwendung des Baustoffs fördern möchte. Dabei ist Bedingung, dass das Holz aus zertifizierter, nachhaltiger Forstwirtschaft stammt.

Im § 22 vom Hamburgischen Gesetz zum Schutz des Klimas, das per 1. Januar 2024 gültig ist, steht, dass bei Bauwerkskosten ab einer Höhe von drei Millionen Euro jeweils im Rahmen der Planung zu prüfen ist, inwieweit die oberirdische Baukonstruktion aus Holz errichtet werden kann. Außerdem bedingt sie, dass der Einsatz von Recycling-Beton sowie die Wiederverwendung von Bauteilen aus Rückbauten geprüft werden.  

Berechnet, optimiert und dokumentiert werden sollen zudem die Treibhausgasemissionen eines Baus über dessen gesamten Lebenszyklus. Auch, ob überhaupt neu gebaut werden kann und dafür Bestand abgerissen werden darf, ist im Gesetz verankert: »Im Fall von Ersatzneubau oder wesentlichem Umbau […] zu prüfen und zu dokumentieren, ob eine Sanierung oder Modernisierung des bestehenden Gebäudes aus Gründen des Klimaschutzes zu bevorzugen wäre«, heißt es darin. Bis zum 1. Februar 2025 möchte die Stadt zudem das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) auf Landesebene einführen und auf den Neubau und die wesentliche Modernisierung öffentlicher Gebäude im Regelfall anwenden. 

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