Heiztechnische Information

Thomas Geuder
12. Januar 2016
Nicht mehr nur neue, sondern auch alte Heizgeräte erhalten ab diesem Jahr ein Energie-Label. (Bild: Rainer Sturm / pixelio)

Auch das Bauwesen kommt an diesen Dingen nicht mehr vorbei: Bereits im vergangenen September wurde EU-weit das Energie-Label für neue Heizungen, Wärmepumpen und Durchlauferhitzer eingeführt. Damit soll Auskunft über verschiedene Merkmale des jeweiligen Gerätes gegeben und Bauherren wie Verbrauchern ein wirksames und einfaches Mittel bei der Auswahl der richtigen Anlagen für das eigene Bauprojekt an die Hand gegeben werden.

In Deutschland geht man nun noch einen Schritt weiter: Seit dem 1. Januar 2016 sieht die neue Kennzeichnungsregelung im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) ein vergleichbares Etikett auch für alte Geräte vor, die älter als 15 Jahre sind, vermeldet das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg geförderte Programm «Zukunft Altbau». So sollen Gebäudeeigentümer informiert werden, wie effizient ihr bestehender Wärmeerzeuger im Haus ist, ablesbar auf bewährter Skala von A++ bis E. Die Bewertung erfolgt jedoch nicht per Messung vor Ort, sondern ausschließlich das Baujahr sowie der verwendete Energieträger sind die Kriterien für die Einstufung. Das Label selbst erhält man vom Fachmann, der außerdem eine Broschüre des Bundeswirtschaftsministeriums mit Informationen zum Label mitbringt und gleich noch auf eine Gebäudeenergieberatung samt Energiekosteneinsparungen hinweist. Ziel dieses Vorhabens ist eine Erhöhung der Austauschquote von Altheizungen von derzeit 3 auf 3,7 Prozent pro Jahr. Denn das durchschnittliche Alter der Heizgeräte in Deutschland liegt bei 17,6 Jahren, rund 35 Prozent aller Heizungen sind sogar länger als 20 Jahre im Dienst. Über zwei Drittel fallen somit in die Effizienzklasse C, D oder E.

Die Nachetikettierung ist derzeit noch freiwillig, wird ab 2017 aber zur Pflicht, schrittweise nach Baujahr. Sprich: Ab diesem Jahr werden Wärmeerzeuger etikettiert, deren Baujahr vor 1987 liegt – und die übrigens in vielen Fällen gar nicht mehr betrieben werden dürfen. Denn die Energieeinsparverordnung verbietet in der Regel den Betrieb von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind. Doch es gibt einige Ausnahmen: So sind etwa Hauseigentümer ausgenommen, wenn sie seit mindestens Februar 2002 im eigenen Haus wohnen oder Heizungen unter vier Kilowatt Leistung betreiben.

Das neue Effizienz-Label für bestehende Heizungen und Etikettierungszeitplan für alte Heizkessel (Grafik links: EU-Kommission, Grafik rechts: Zukunft Altbau)


Neue Energielabel für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter ab September 2015 (Initiative Wärme+, 1:53 min.)

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