Gegendarstellung

Gegendarstellung
Zu dem von german architects eMagazin am 26. September 2012 im Internet unter www.german-architects.com und im Newsletter veröffentlichten Beitrag "Chipperfield zu verkaufen" im Zusammenhang mit dem Interessenbekundungsverfahren zur Immobilie ehemalige Landeszentralbank in Gera  stelle ich fest:

1.    Es wird behauptet: "Nunmehr schreckt man jedoch vor erwartbaren 750.000 Euro Unterhaltskosten zurück, womit sich die parteilose OB Dr. Viola Hahn zu einer drastischen Entscheidung genötigt sieht: Den Bau will sie verkaufen, um nicht in andere Haushalttöpfe greifen zu müssen." Diese Aussage ist unwahr.
Wahr ist, dass die jährlichen Kosten in dieser Größenordnung, darunter Personalkosten als größter Kostenfaktor, für das Kunsthaus, die Orangerie und das Otto-Dix-Geburtshaus und damit für drei Museumsstandorte aufzubringen wären.

2.    Es wird behauptet, dass weder die Fraktionen im Stadtrat noch das Kunsthaus-Kuratorium informiert worden seien. Diese Aussage ist unwahr.
Wahr ist: Das Interessenbekundungsverfahren wurde am Mittwoch, 19. September 2012 in den Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gera, am Freitag, 21. September 2012 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und am Sonntag, 23. September 2012 in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung veröffentlicht. Ich habe die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates am 10. September 2012 informiert. Außerdem wurde das Interessenbekundungsverfahren in der Stadtratssitzung am 13. September 2012 thematisiert. Mit Schreiben vom 14. September informierte ich die Kuratoriumsmitglieder. Dem gingen Vorabstimmungen der Stadtverwaltung mit Kuratoriumsmitgliedern voraus.


3.   Es wird behauptet, dass die Fläche des Kunsthauses 3.000 Quadratmeter betrage. Diese Aussage ist unwahr.
Wahr ist, dass die Gesamtnutzfläche der Immobilie 4.528 Quadratmeter umfasst.


4.    Es wird behauptet, die Oberbürgermeisterin sei zuversichtlich, dass sich nun ein privater Investor findet, der Umbau- und Unterhaltskosten des Museums übernehmen könnte. Das ist unwahr.
Wahr ist, dass das Interessenbekundungsverfahren ergebnisoffen ist. Wobei ich es als eine Möglichkeit für denkbar halte, dass eine Stiftung oder ein anderer Investor die Immobilie erwirbt, um sie in ein Kunsthaus umzubauen.


5.    Es wird behauptet, die Stadt müsste vom Verkaufserlös "erstmal rund zwei Mio. Euro Fördergeld an das Land Thüringen zurückzahlen". Das ist unwahr.
Wahr ist, dass die Stadt für den Kauf der Immobilie der ehemaligen Landeszentralbank 1.485.667,38 Euro Fördergeld vom Freistaat Thüringen erhalten hat, die unter Umständen zurückzuzahlen wären.

6.     Es wird behauptet, dass vom Verkaufserlös ein Umbauplanungshonorar an das Architektenbüro Chipperfield zurückgezahlt werden müsste. Das ist unwahr.
Wahr ist, dass Rechnungen für ausgeführte Leistungen bereits bezahlt wurden.


7.    Es wird dargestellt, Gera habe ein Drei-Sparten-Haus. Diese Behauptung ist unwahr.  
Wahr ist: Die Stadt Gera hat mit Theater & Philharmonie Thüringen das einzige Fünf-Sparten-Theater in Thüringen.

Gera, 27. September 2012
Dr. Viola Hahn, Oberbürgermeisterin