Schauspielhaus Stuttgart

Ursula Baus
15. Februar 2012
Der Entwurf des Innenraums (Bild: Brigida Gonzalez) 

Am kommenden Freitag (17. Februar 2012) trifft sich die Politik- und Kulturprominenz zur Premiere in Stuttgart: Man spielt Schillers "Don Karlos", inszeniert von Schauspielchef Hasko Weber persönlich, der mit dieser Saison seinen Abschied von Stuttgart nimmt und nach Weimar wechselt. Stuttgart verfügt über das größte Drei-Sparten-Haus der Welt – mit einem rekonstruierten Opernhaus (der Ursprungsbau stammt von Max Littmann) und einem 1962 von Hans Volkart, Kurt Pläcking und Betram Perlia angebauten Schauspielhaus bietet diese Kulturoase Platz für Theater, Oper und Ballett, zum Nutzen und Frommen des Publikums. Allein: Die Sanierung des Schauspielhauses, die mit dieser Premiere gefeiert werden soll, hinterlässt Zerwürfnisse, Ärger bei dem Architekten Klaus Roth, dem Schauspielchef Weber und: bei der Bauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, die in diesem Falle quasi bauherrlich zuständig ist. Das Schauspielhaus, dessen Sitzreihen zu flach angeordnet und dessen Foyer in die Jahre gekommen waren, ist von Klaus Roth in atmosphärisch absolut überzeugender Weise erneuert worden: Das Foyer bietet funktional stimmige Bereiche und schöne Durchblicke über die Etagen, und der Zuschauerraum beeindruckt mit einem holzbekleideten Interieur, das wie ein ausgetüfteltes Faltwerk aussieht. Kurz vor der Wiedereröffnung heißt es aber, dass die neue Bühnentechnik nicht funktioniere und die Neuanordnung der Sitzreihen mit dem extra entworfenen Bestuhlungsmodell nicht zusammenpasse und außerdem bei manchen Randplätzen Sichteinschränkungen zu beklagen seien. Ursachen dafür müssen – leider – Gutachter und Juristen klären. Aber eines lässt sich jetzt schon sagen: Im gesamten Planungsablauf muss es krasse Kommunikationsfehler auf allen Seiten gegeben haben. Wo so viel Kompetenz zusammenkommt und das Ergebnis bemängelt wird, kann man sich die Misere kaum anders erklären.
Das Beste wäre, alle Beteiligten ließen sich auf eine Behebung des Schadens ohne Gutachter und Juristen ein. Das wäre per se eine nachträgliche Meisterleistung, eine Wiedergutmachung gegenüber den Steuerzahlern. Und insofern eine Pflicht.

Ein Musterexemplar der Bestuhlung, die produziert, teilweise ein- und ganz wieder ausgebaut ist. (Bild: Brigida Gonzalez) 

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