Einen Schritt weiter

Simone Hübener
13. Februar 2013

Nach langen Verhandlungen und heftigen Diskussionen – wir berichteten – rückte die Planungssicherheit in Sachen EnEG und EnEV für Architekten, zukünftige Bauherren und alle anderen Beteiligten am 6. Februar ein Stückchen näher. Denn in ihrer 132. Kabinettssitzung beschloss die Bundesregierung nun endlich "den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV)", wie es in der Pressemitteilung heißt. Die "Mindesteffizienzstandards" sollen demnach 2014 und 2016 angehoben werden – allerdings nur bei Neubauten. Bei Bestandsbauten bleibt alles beim Alten, eine Sanierungspflicht soll es nicht geben. Außerdem soll "der Energieausweis als Informationsinstrument" weiter gestärkt und stichprobenartig überprüft werden, "um die energetische Qualität eines Gebäudes bei Verkauf und Vermietung transparenter abzubilden". Dabei müssen sich die Energiekennwerte künftig auf die Wohnfläche und nicht mehr auf die Gebäudenutzfläche beziehen. Hoffentlich wird dieser Schritt schnell und konsequent in die Tat umgesetzt, denn er tut Not und bietet die Chance, noch mehr Menschen für das Thema Energieeffizienz zu sensibilisieren.
Bis die neue EnEV in Kraft tritt, werden allerdings nochmals einige Monate vergehen, man darf mit Januar 2014 rechnen. Denn wie die Fachzeitschrift Gebäude Energieberater in ihrem Newsletter 03-2013 vom 6. Februar schreibt, "muss die Bundesregierung [vor der EnEV] allerdings das geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG) novellieren. Erst dieses Gesetz ermächtigt dazu, Verordnungen für den Baubereich zu erlassen und zu ändern. Die EnEV muss aber nicht nur das nationale Verfahren durchlaufen. Auch eine Notifizierung in Brüssel ist erforderlich." Parallel schließt sich an den Kabinettsbeschluss nun das parlamentarische Verfahren an.
Beschlossen ist dagegen eine Änderung in Sachen Photovoltaikanlagen auf Privatgebäuden, die die Baden-Württemberger betrifft. Denn fortan muss nur noch das Finanzamt über die Installation einer neuen Anlage informiert werden, eine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt entfällt. Mehr Informationen dazu finden sich im neuen "Der aktuelle Tipp", der hier als pdf-Datei heruntergeladen werden kann.

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