Einfach bauen – aber was heißt einfach?

Manuel Pestalozzi
29. agosto 2022
Eine durch die Verpflichtung auf Einfachheit gewonnene Handlungsfreiheit soll experimentellen Projekten, wie sie diese drei Forschungsbauten in Bad Aibling repräsentieren, jenseits der Normen zum Durchbruch verhelfen. (Foto: Büro Prof. Florian Nagler/Sebastian Schels)

„Gebäudetyp E“ nennt sich die Initiative der Bayerischen Architektenkammer – E wie einfach bzw. experimentell, präzisiert sie in ihrer Pressemitteilung. Diesem E stehe ein enges Korsett an gesetzlichen und privatrechtlichen Anforderungen im Weg und sorge für hohe Baukosten. In der Politik stieß das auf offene Ohren; zur Einführung eines „Gebäudetyp E“ hat der Vorsitzende des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr, Sebastian Körber, Ende Juni zu einem öffentlichen Fachgespräch mit Expertinnen und Experten und anschließender Aussprache in den Bayerischen Landtag eingeladen. Als Expertinnen und Experten waren anwesend: Prof. Lydia Haack, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Architekt Florian Dilg, Architekt Prof. Florian Nagler, TU München, die GWG-Geschäftsführerin Gerda Peter, Rechtsanwalt Dr. Olrik Vogel sowie Reinhard Zingler als Berater des Fachausschusses Technik des VdW Bayern.

Kammerpräsidentin Prof. Lydia Haack stellte einführend die Motivation der Kammer zur Einführung eines „Gebäudetyp E“ in den Zusammenhang mit dem drohenden Klimawandel. Eigentlich denkt man, dass dieser, wenn schon, dann eher für ein noch engeres Regelkorsett sorgen wird. Doch wahrlich Überraschendes, Selbstkritisches war aus dem Mund der Kammerpräsidentin in diesem Zusammenhang zu hören: „Weder das Nachjustieren von Normen noch zahlreiche Bausenkungskommissionen haben bisher greifbare Ergebnisse erzielt. Wir sind davon überzeugt, dass die Bayerische Bauordnung für das Gelingen der Klimawende ein wertvolles Instrument darstellt, derzeit jedoch noch zu wenig Gestaltungsspielraum für innovative Denkansätze bietet.“

Aus diesem Grund soll ein „Gebäudetyp E“ in die Bayerische Bauordnung eingeführt werden. Das könnte ein richtiger Weg dafür sein, nachhaltiger und gleichzeitig einfacher zu bauen, war im Fachgespräch zu vernehmen. Dieser Schritt müsse jedoch durch eine zivilrechtliche Öffnungsklausel auf Bundesebene flankiert werden, die es fachkundigen Vertragsparteien ermögliche, abweichend von den geltenden anerkannten Regeln der Technik einen „Gebäudetyp E“ als spezielle Beschaffenheit im Vertrag rechtssicher zu vereinbaren, mahnte Rechtsanwalt Dr. Olrik Vogel.

Fachkundige Bauherren und Planende sollen im Rahmen von „Gebäudetyp E“ die Freiheit erhalten, ihr Projekt auf den eigentlichen Kern der Schutzziele der Bayerischen Bauordnung (Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse und Umweltschutz) zu reduzieren. „Beim Bauen heißt auf das Wesentliche zu reduzieren, suffizient, nachhaltig und qualitätsorientiert zu handeln. Dafür stehen die Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen mit ihrer Innovationskraft und Expertise bereit. Dabei haben sie als gesellschaftliche Aufgabe vor allem auch den Gebäudebestand im Blick, der nicht nur nachhaltig und qualitätvoll weiterentwickelt, sondern auch weiterhin bezahlbar bleiben muss“, präzisierte Prof. Lydia Haack.

Der Politbetrieb soll sich nun mit diesem Anliegen auseinandersetzen. Noch ist es schwierig, sich über die konkreten, bildhaften Auswirkungen von „Gebäudetyp E“ Vorstellungen zu machen. Als richtungsweisend scheinen manche die drei Forschungshäuser in Bad Aibling, entwickelt von Florian Nagler im Rahmen seiner Lehrtätigkeit an der TU München, zu erachten. So besteht die Hoffnung dass „Gebäudetyp E“ solchen Experimentalbauten den Weg aus dem Campus in die nicht so freie Wildbahn erleichtern könnte. Auf die Folgen der Initiative darf man gespannt sein.

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