16. Januar 2019
Geschlechterneutrale Formulierung heißt ab 2019 m/w/d (Collage: world-architects)

Wikipedia erklärt uns: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [...] ist ein deutsches Bundesgesetz, das 'Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll'.“ Diesem Gesetz entsprechend sahen auch die Stellenanzeigen der vergangenen Jahre aus, auch wenn viele mit der Klausel, die männliche Form würde die weibliche inkludieren, gesellschaftlich eher auf dünnem Eis standen. 

Seit dem 22. Dezember 2018 gibt es erstmals in Deutschland die Möglichkeit, Personen, denen kein eindeutiges Geschlecht zugeordnet werden kann, als Personenstand die Angabe „divers“ einzutragen (zur Meldung des bmi). Gegenüber dem Tagesspiegel erklärte Anwalt Marc Spielberger, dass die Auswirkungen auf das Arbeitsrecht groß sein werden und nicht nur Stellenanzeigen, sondern auch das Entgelttransparenzgesetz und die Toilettenverordnung betreffen werden, um nur einige Beispiele zu nennen. Mit einer Formulierung wie „m/w“ kommt man seit dem 1.1.2019 rechtlich betrachtet nicht mehr durch, denn das AGG verlangt eine merkmalsneutrale Stellenausschreibung – und die ist so nicht mehr gegeben. 

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