Laurenz-Carré im Nachrichten-Dickicht

Manuel Pestalozzi
8. Juli 2019
Kopfbau des siegreichen Entwurfs von kister scheithauer gross architekten und stadtplaner. (Visualisierung: rendertaxi)

Keinen Monat ist es her, seit German Architects das siegreiche Wettbewerbsprojekt vorgestellt hat. Johannes Kister von kister scheithauer gross architekten und stadtplaner aus Köln stellte sich damals unseren Fragen zum städtebaulichen Verfahren. In der vergangenen Woche führte der Kölner Stadt-Anzeiger das Vorhaben gleich zweimal in den Schlagzeilen. Am Mittwoch konnte er verkünden, dass die Jury am Vortag „im zweiten Versuch einstimmig einen Sieger des städtebaulichen Verfahrens gekürt“ habe. Als im Mai sechs Architekturbüros ihre Pläne für das sogenannte Laurenz-Carré am Dom vorstellten, sei „sich die Jury einig gewesen: Keiner der Entwürfe konnte die Vertreter von Stadtverwaltung und Politik überzeugen.“ Allerdings wurde das Wettbewerbsresultat mit dem alt-neuen Sieger bereits Ende 2018 von Competitiononline veröffentlicht. Gegenstand der Nachbesserung waren offenbar die Etagenzahl und die Gebäudehöhen. Durchgängig fünf statt bis zu sieben Geschosse, gilt jetzt.

Am Donnerstag titelte der Kölner Stadt-Anzeiger dann: „Eklat im Streit um Großprojekt nahe des Kölner Doms.“ Die „jüngste Sitzung zum Preisgericht zur Bebauung des Laurenz-Carrés“ in der Innenstadt, habe mit einem „Eklat geendet, bevor sie überhaupt begann.“ Der Käufer des Geländes, die Düsseldorfer Gerch-Gruppe, habe die Gespräche kurzfristig platzen lassen. Grund für die vielen roten Köpfe, welche dieser Vorgang verursachte, waren zum einen zwei Vorlagen, welche die Stadt als Dringlichkeitsentscheidungen in die Bezirksvertretung Innenstadt eingebracht hatte. Inhalt: ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan und eine Veränderungssperre für das Carré-Areal. Ausgelöst hatte diese Handlung eine E-Mail des Investors an die Verwaltung, mit der Ankündigung zweier kurzfristiger Abbruchanträge für das Laurenz-Carré.

„Ohne Bebauungsplanverfahren, in diesem Fall mit anschließender Veränderungssperre, gibt die Stadt das Heft des Handelns aus der Hand“, zitiert der Anzeiger aus den beiden Papieren, die in der Bezirksvertretung Innenstadt am vergangenen Donnerstag beschlossen wurden und in den kommenden Tagen im Stadtentwicklungsausschuss und im Rat auf der Tagesordnung stehen. Mathias Düsterdick, Vorstandschef der Gerch-Gruppe, will das Laurenz-Carré ohne Bebauungsplan und Veränderungssperre errichten – und zwar nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches, das heisst „ortsüblich“. Die Variante eines Rückzugs des Investors wurde schon mal angetönt.

Die für Aussenstehende verwirrende Auseinandersetzung mit vielen Akteurinnen und Akteuren auf verschiedenen „Spielbühen“ erweisen der Baukultur und ihrer Reputation mit Sicherheit keinen guten Dienst. Auch der Architekturwettbewerb scheint sich hier nicht die Geltung verschaffen zu können, die ihm eigentlich zustehen sollte.

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