Gasteig, nächster Akt

Manuel Pestalozzi
22. Oktober 2018
Weshalb nicht so sanieren, wie es Auer Weber vorgeschlagen hat? Das Büro stellt die Entscheidungskriterien infrage. Bild : Auer Weber Assoziierte GmbH

Gemäß einer Pressemitteilung des Bayerischen Rundfunks hätte die Entscheidung des Gremiums am 24. Oktober vom Stadtrat bestätigt werden sollen. Die selbe Quelle meldete wenige Tage später, dass dieser Termin nun »wackle«. Der Architekturwettbewerb endete mit einem Dreiervorschlag zur Weiterbearbeitung. Die beiden nun unterlegenen Büros Auer Weber, München, und Wulf Architekten, Stuttgart, wollen die Vergabe des Gasteig-Umbaus an das Architekturbüro Henn nicht akzeptieren. Sie haben eine Rüge beim Gasteig eingereicht, auf Rat ihrer Anwälte, die von erheblichen Verstößen gegen das Vergaberecht ausgehen.
 

Die Verfasserinnen und Verfasser des anderen Projekts aus der siegreichen Dreiergruppe schlossen sich der Rüge an das Entscheidungsgremium an. Bild: wulf architekten GmbH

Es geht um die Entscheidungskriterien
Offenbar stehen sich bei diesem Sanierungsvorhaben das Urheberrecht der Architekten des ursprünglichen Baus und die Freiheit bei der Beurteilung der entscheidenden Instanzen gegenüber. Das erste beeinträchtigte das zweite, befürchten die Architekten, deren Projekte nun nicht berücksichtigt werden sollen. Es ist die Rede von »erheblichen Verstößen gegen das Vergaberecht«, wie die Süddeutsche Zeitung rapportiert. Sollte die Rüge folgenlos bleiben, wollen Auer Weber und Wulf Architekten die Entscheidung von der Vergabekammer bei der Regierung von Oberbayern prüfen lassen.
 
Wie sich die rechtliche Situation darstellt, lässt sich von juristischen Laien schlecht beurteilen, zumal in diesem Fall unterschiedliche Interessen im Spiel sind. Klar ist: Es steht noch der Entscheid von politischer Seite aus. Und in jener Sphäre spricht man gerne – und sicher auch notwendigerweise – von »Güterabwägungen«. In diesem Fall wäre es nachvollziehbar, wenn die Furcht bestünde, dass sich die Ursprungsarchitekten gegen ein Werk, das ihnen nicht genehm ist, zur Wehr setzen werden – was weitere Rechtshändel verursachen könnte.
 
Freuen über diesen Streit werden sich jene, welche den Gasteig am liebsten so haben wie er jetzt ist, denn eine Verzögerung der Sanierung ist wahrscheinlich. Weniger glücklich sind vermutlich jene, welche die Finanzierung des Vorhabens verantworten müssen, denn Streitereien wirken sich meistens negativ auf die Kosten aus. Rückblickend stellt sich für die Allgemeinheit die Frage, weshalb Architekturwettbewerbe nicht so gestaltet sind, dass sie sich mit eindeutigen Entscheiden abschließen lassen. Der Ruf des Verfahrens leidet unter dem Konflikt.

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