Architekturwettbewerbe in der Kritik

Manuel Pestalozzi
25. April 2023
Der Entwurf für das Konzerthaus München beruht auf einem Wettbewerb von 2017. Die Planungen befinden sich aktuell im Kriechgang. (Visualisierung: Cukrowicz Nachbaur Architekten)

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) ist eine der Staatsregierung gegenüber unabhängige oberste Staatsbehörde. Ihre Aufgabe ist es, die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Staates einschließlich seiner Betriebe und Sondervermögen zu prüfen. In einer Querschnittsprüfung nahm er 27 Planungswettbewerbe zwischen 2013 und 2018 unter die Lupe, was im Jahresbericht 2023 ausführlich kommentiert wird. Er stellte dabei unter anderem fest, dass sich bereits zum Zeitpunkt laufender Planungswettbewerbe Kostensteigerungen ergaben. Dies sei geschehen, weil Planungsrichtwerte der Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates nicht berücksichtigt oder die Staatlichen Bauämter keine Kostenobergrenzen in der Auslobung vorgegeben hätten. 

Einen weiteren Mangel erkannte der ORH in der Vorprüfung von Projekten durch externe Fachkräfte, etwa im Bereich Haustechnik oder Betriebsplanung. Diese hätten in der Regel standardisierte Konzepte zur Erstellung der Vorprüfungsberichte verwendet, meist ohne individuelle Vorgaben des einzelnen Wettbewerbs zu berücksichtigen. Dem Preisgericht sei auf dieser Grundlage keine Bewertung möglich gewesen. An der Arbeit der Preisgerichte wird allerdings insgesamt ziemlich fundamentale Kritik geübt. Er wird daran erinnert, dass der Entscheidungsprozess des Preisgerichts auf Grundlage der Beurteilungskriterien und deren Gewichtung eigentlich nachvollziehbar zu dokumentieren wäre. In keinem der geprüften Fälle sei dies geschehen. 

Diese Kritikpunkte untermauert der ORH mit Erläuterungen konkreter Beispiele, welche den Bericht jenseits der trockenen Materie zur interessanten Lektüre machen. Aus den abschließenden Empfehlungen geht hervor, dass es, wie es der ORH formuliert, nicht genügt, bei der Beurteilung von Wettbewerbsarbeiten vor allem städtebauliche und architektonische Aspekte zu berücksichtigen. „Wenn Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz nicht hinreichend gewürdigt werden, erfüllen Planungswettbewerbe eine ihrer wesentlichen Funktionen nicht“, resümiert die Prüfungsinstanz.

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