Klimaschutz im Gebäudesektor vorantreiben

Katinka Corts
30. November 2022
Foto: mali maeder

„An die Menschen überall: Ich möchte Sie ermutigen, Ihre Anstrengungen in diesem neuen Jahrzehnt und in dieser neuen Phase zu verdoppeln“ – sprach Patricia Espinosa Cantellano, die UNFCCC-Exekutivsekretärin, bereits im Mai 2022. Einige Monate später ist die Klimakonferenz COP27 in Sharm El-Sheikh Geschichte, bei der wir neue, erschreckende Zahlen zu u. a. „heißesten Jahren seit Beginn der Aufzeichnungen“, dem doppelt so schnellen Anstieg der Meeresspiegel und dem Höchststand der Treibhausgase in der Atmosphäre gehört haben. Das 1,5°C-Ziel scheint bereits unerreichbar, doch umso mehr gilt es, gegen die weltweite Klimaerwärmung vorzugehen und Treibhausemissionen als Quelle der Klimaerwärmung zu bekämpfen.

Dass der Bausektor einen großen Anteil an den weltweiten CO₂-Emissionen hat, ist inzwischen allgemein bekannt und muss hier nicht diskutiert werden. Der sogenannte Circular Economy Action Plan soll im Rahmen des European Green Deals auf europäischer Ebene dafür sorgen, dass der gebaute Bestand umfassend energetisch saniert und die Bauprodukteverordnungen überarbeitet werden. Im Detail geht es dabei um verstärkte Rezyklatnutzung, digitale Gebäude-Logbücher, Lebenszyklusanalysen von Gebäuden, Zielvorgaben bei der Verwendung von Abbruchmaterial und eine geringere Bodenversiegelung. Hört man die Forderungen der EU, fragt man sich unweigerlich: Wo steht mein Land diesbezüglich?

Foto: Aleksandr Neplokhov
Deutschland und der Klimaschutz im Bausektor

Im Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition ambitionierte klimaschutzpolitische Ziele formuliert. Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht vor, dass der gesamte Gebäudesektor 2030 nur noch maximal 67 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent pro Jahr emittieren darf. Die geplante schrittweise Reduktion wurde bereits 2020 (um 2 Mio Tonnen) und 2021 ebenso verfehlt (Emissionsentwicklung UBA). Der Bodenverbrauch, also die Ausweisung neuer Siedlungs- und Verkehrsfläche, liegt deutschlandweit durchschnittlich bei 54 ha täglich und sollte 2020 geplant eigentlich nur noch 30 ha pro Tag betragen. Und nicht zuletzt: Das konkrete Ziel, Materialien in der Bauwirtschaft zu recyceln, ist verwässert: Viel zu viele Materialien kommen nicht gleich- oder höherwertig wieder in Einsatz, sondern enden geschreddert als Deponie- und Füllgut – ein Downcycling also.

Etwa 90% Weiterverwertungsquote mineralische Abfälle erscheint auf den ersten Blick hoch, es handle sich aber „nicht um echtes Recycling, sondern um sogenanntes Downcycling, also um eine Verwertung mit geringerem Leistungsspektrum gegenüber dem Ausgangsmaterial.“

Prof. Dr. Anja Rosen, Atlas Recycling

Zirkuläres Bauen fördern

Der WWF schlägt in seinem Hintergrundpapier „Circular Economy im Gebäudesektor“ verschiedene Szenarien und politische Maßnahmen vor, wie Gebäudebestand erhalten und saniert sowie Neubauten von Beginn an zirkulär konzeptioniert werden können. Er setzt sich dafür ein, auf allen Ebenen des Gebäudesektors die Wiederverwendung zu fördern und öffentliche Gebäude als zentralen Hebel zu nutzen. Die eigenen Forderungen hat der WWF durch das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e. V. in einer juristischen Kurzstudie überprüfen lassen. Die Energieexpert*innen und Jurist*innen kommen zum Schluss: Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene wären viele Ideen implementierbar oder könnten in der Musterbauordnung (MBO) aufgenommen werden, an der sich viele Landesbauverordnungen orientieren.

Lebenszyklusanalysen und Ökobilanzierungen

Besonders der heute immer noch hohe Verbrauch grauer Energie schlägt bei den Bilanzen zu Buche. Zwar steigen die Energiestandards im Gebäudebereich und die erneuerbaren Energien werden ausgebaut, der Anteil der grauen Energie nimmt damit aber prozentual zu – sie bietet sich als Hebel laut WWF ideal an, kommt im aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) jedoch nicht vor. Mit Lebenszyklusanalysen und Ökobilanzierungen können die Gebäude als Systeme betrachtet und bewertet werden. Mit derlei Informationen wäre es einfacher, informierte und nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Eine große Hilfe ist dabei auch die Erfassung über BIM, denn im Gebäudepass als digitaler Zwilling des Baus blieben Daten zur Gebäudekonstruktion sowie zu energetischen und bauphysikalischen Eigenschaften erhalten. Gesetzlich verankert und in ganz Deutschland vorgeschrieben, ergäbe dies eine große und wertvolle Materialquelle im Urban Mining. Hier ist seitens der Ampelkoalition auch schon ein erster Schritt getan, denn ein digitaler Gebäuderessourcenpass ist angekündigt und erste Ansätze zur Umsetzung gibt es bereits. Kritiker*innen sehen im kreislauffähigen Gebäude häufig höhere Kosten, und bezogen auf die erste Erstellung ist das auch noch so. Doch nutzt man in Gebäuden langlebige Materialien, die recycelt werden können, zahlt sich das im Lebenszyklus des Gebäudes aus. Für öffentliche Bauvorhaben könnte gar eine obligatorische zirkuläre Beschaffung bindend werden. Wo immer möglich, sollte dann langlebigen und wiederverwertbaren Materialien der Vorzug gegeben werden, die später zu schadstoffärmeren Abfällen führen.

Foto: John Escudero
Priorisierung des Gebäudeerhalts beschränkt Grundrechte nicht

Dass es vielmals sinnvoll ist, Gebäude nicht abzureißen, sondern zu sanieren und umzunutzen, ist keine neue Weisheit. In der MBO jedoch ist der Abriss von nicht denkmalgeschützten Bestandsgebäuden genehmigungsfrei und nur anzeigepflichtig. Interessant an der Zusammenstellung ist, dass die juristische Kurzstudie den Maßnahmenkatalog rechtlich darauf prüft, inwieweit welche Gesetze auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene geändert werden müssten, um die vorgeschlagenen Änderungen zu implementieren. Die vorgeschlagene Priorisierung des Gebäudeerhalts ist laut IKEM keine Beeinträchtigung der Grundrechte, da sich die vorgeschlagene Maßnahme auf das öffentliche und nicht das private Bauen bezieht. Die Gemeinde behält ihren Gestaltungsspielraum bei der Planung- und Organisation von Projekten, sobald das Bauvorhaben geprüft und ein etwaiger Abriss begründet ist. Zuständig dafür sehen die Verfasser*innen den Bundesgesetzgeber im Rahmen des Bodenrechts, der Luftreinhaltung und der Abfallwirtschaft – der Begriff der Luftreinhaltung umfasst auch den Schutz vor Luftverunreinigungen, wozu Treibhausgasemissionen zählen. Von der Einführung einer verpflichtenden Abrissgenehmigung versprechen sich die Initianten, dass sanierungsfähiger Gebäudebestand erhalten wird und CO₂-Emissionen, die durch Abriss und Neubau entstehen, eingespart werden können. Weiter schlägt der WWF vor, dass bereits während der Genehmigungsphase auch Rückbaukonzepte verpflichtend vorgelegt werden sollten, damit das bessere Recycling der eingesetzten Bauprodukte sichergestellt ist. Da die Länder die Hoheit über die Bauordnung haben, könnte in beiden Fällen eine Anpassung der MBO auch die jeweiligen Bauordnungen der Länder verändern.

Viele Themen, viele Gedankenanstöße

Die Zusammenstellung der Vorschläge ist hiermit nicht vollumfänglich besprochen, auch Ideen zum Einsatz von Holz, zur Verpflichtung für nachhaltige Energiegewinnung und weitere rechtliche Anpassungen hat der WWF zusammengestellt. Das Hintergrundpapier des WWF sowie die rechtliche Prüfung der Maßnahmen durch das IKEM sind online verfügbar. 
Die Bundesregierung muss weitere verpflichtende Maßnahmen festlegen, damit der Bausektor zunächst mal die Reduktionsziele und nach 2030 vielleicht auch noch viel tiefere CO₂-Emissionen erreicht. Denn wie es in der Passage zu einer Solarpflicht im IKEM-Bericht heißt: „Als milderndes Mittel kommen zwar finanzielle Anreize in Betracht, diese sind im Verhältnis zu einer Solarpflicht aber nicht gleich wirksam, denn sie beruhen immer auf Freiwilligkeit.“ Oder, um es mit den Worten von Patricia Espinosa Cantellano zu beschließen: „Wir haben noch einen weiten Weg vor uns.“


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