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Wie immer: Es kommt drauf an

Christian Holl | 02.08.2012 | Personen, Preise, Pointen
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Über die Frage der Architekturqualität wird oft entschieden, bevor überhaupt ein Architekt ins Spiel gebracht wird. Über Projektvergabe und -abwicklung, Finanzierungsmodel und Verfahrensrahmen entscheidet sich Wesentliches. Weniger die Wahl des Instruments ist maßgebend, sondern der Umgang mit ihm. Aufschlussreich ist in dieser Hinsicht ein Forschungsbericht, der unter der Leitung von Hanns Peter Achatzi für das BMVBS erstellt worden ist: Er fragt nach der "Sicherstellung architektonischer Qualität bei Projekten öffentlich-privater Partnerschaft". Lapidar heißt es da: Die öffentlich-private Partnerschaft sichert an sich keine Architekturqualität. Es ist aber eine sinnvolle Option, über solche Partnerschaften Hochbauten zu errichten, und so kommt es eben darauf an, wie man den Prozess gestaltet. Nach welchen Kriterien werden Aufträge vergeben, wie werden die Projekte gesteuert, wie wird der Faktor der Wirtschaftlichkeit ermittelt? Aus 92 ÖPP-Neubauprojekten hat das Forscherteam 17 ausgewählt, eingehend auf Qualität und Verfahren untersucht und Handlungsempfehlungen daraus abgeleitet.

Man wünscht sich dieser Studie viele unvoreingenomme Leser unter denen, die mit solchen Verfahren betraut sind und auf sie Einfluss nehmen. Denn die Ergebnisse sind erfreulich deutlich für alle, die sich bei Bauherrn und Bauträgern für Qualität einsetzten: Je größer die architektonische Qualität im gesamten Verfahren gewichtet wird, desto besser ist das Ergebnis. So waren den beiden am besten bewerteten Fallstudien ein Planungswettbewerb vorgeschaltet. Die Forscher empfehlen aber nicht nur, bei der Auftragsvergabe in den Auswahlkriterien die architektonische Qualität hoch zu bewerten, sondern auch, die Standards architektonischer Qualität als Teil der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu etablieren. Sie raten dabei zu externen Beratern, die nicht in Gefahr stehen, in Interessenskonflikte zu geraten. Man mag dies für Selbstverständlichkeiten halten – die Realität lehrt anderes. So führt mitunter die Unsicherheit, ob man juristisch anfechtbare Entscheidungen trifft, wenn man weiche Faktoren zulässt, dazu, dass sie unberücksichtigt bleiben. Mit einem am Ende entsprechenden Ergebnis. Hier besteht Handlungsbedarf: "Zur Formulierung und Gewichtung der 'weichen Kriterien' wie Wirkung, Anmutung, aber auch teilweise Funktionalität und Bauqualität ist ein Leitfaden erforderlich, um weit verbreitete Unsicherheiten in der Formulierung und Bewertung von Qualitätsanforderungen zu mindern. Dazu gehören auch klare Empfehlungen, wie die Einhaltung dieser Kriterien fachlich und rechtlich sicher beurteilt werden kann." Auf denn, ihr Verwaltungen, ihr Ministerien. Der Forschungsbericht ist im Internet verfügbar.

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